
Innere Balance und Stressreduktion durch Achtsamkeit
Atempausen für Frauen und Mütter
Beruf und Familie entspannt unter einen Hut zu bekommen – wer wünscht sich das nicht?
In der „Rushhour“ des Lebens haben häufig vor allem junge Mütter eine Dreifachbelastung zu stemmen: den Spagat zwischen aufreibendem Familienalltag, den Herausforderungen des Berufs und den eigenen sowie gesellschaftlichen Ansprüchen.
Galt das Burnout-Syndrom noch vor wenigen Jahren als „Manager*innenkrankheit“ zählen heute berufstätige Mütter zu den höchsten Risikogruppen.
In dieser Bildungszeit wollen wir Methoden erlernen, die eigenen Stressmuster zu erkennen und zu regulieren. Wir schaffen uns einen kleinen „Werkzeugkoffer“ voller Übungen, die uns darin unterstützen, zu entspannen, unsere Akkus wieder aufzuladen und leichter mit den täglichen Herausforderungen aus Job und Familie umzugehen.
Wir entwickeln und trainieren zudem eine achtsame Grundhaltung. Achtsamkeit bedeutet, ein aufmerksames, wertschätzendes und urteilsfreies Gewahrsein unserer Selbst und genau dessen, was JETZT im Augenblick IST. Dieses Präsentsein zu üben hilft uns, Zusammenhänge zwischen unserem Denken, Fühlen und Handeln zu erkennen und unser Leben bewusster und selbstbestimmter gestalten zu können.
Themen der Bildungszeit:
- Was ist Stress und wie entsteht Stress (die „3 Ebenen des Stressgeschehens“)? Auf welchen Ebenen kann ich ansetzen?
- Gedanken und Gefühle – „Mental und Emotional Load“
- Selbstfürsorge und Ressourcenaktivierung
- Achtsamkeit und Achtsamkeitspraxis
- Körper- und Atemübungen zur Stressreduktion
Voraussetzung:
Bitte bequeme Kleidung mitbringen.
Bitte bequeme Kleidung mitbringen.
Anerkennung:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Gemäß § 6 Abs. 2 BremBZG-VO ist diese Veranstaltung für Teilzeitbeschäftigte anerkannt, deren Arbeitszeit die Hälfte oder weniger als die Hälfte der entsprechenden Vollbeschäftigung in dem jeweiligen Unternehmen beträgt.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.